In Deutschland werden regelmäßig die meisten Erst-Anträge auf Asyl gestellt. Das zeigt der Vergleich mit den restlichen Ländern der Europäischen Union mit Hilfe von Eurostat-Daten. Mit einigem Abstand folgen Länder wie Spanien und Frankreich. Der Anteil der in Deutschland gestellten Anträge an allen Anträgen in der EU rangiert dabei von 22,6 Prozent im Jahr 2019 bis hin zu 61,9 Prozent im Jahr 2016.
Die Gesamtzahl der in der EU gestellten Asyl-Erstanträge ist 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, von 873.680 auf 1.049.550 – das entspricht einem Anstieg von rund 20 Prozent. Davon entfielen 329.035 Anträge auf Deutschland (entspricht einem Anteil von rund 31 Prozent), gefolgt von Spanien (160.460 Anträge) und Frankreich (145.095 Anträge). Die meisten Antragssteller in Deutschland kamen 2023 aus Syrien, gefolgt von Afghanistan, der Türkei und dem Irak.
Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Weitere Statistiken zum Thema Asyl und Flüchtlinge liefert das Statista-Dossier.