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Statistik-Report zu Kinderrechten
Wenn von Kinderrechten gesprochen wird, dann sind damit in der Regel die in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgehaltenen Rechte von Kinder gemeint. Die UN-KRK wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 2. September 1990 völkerrechtlich in Kraft. Bis heute wurde sie von 196 Staaten ratifiziert und ist damit die am meisten ratifizierte Menschenrechtskonvention überhaupt.
Die Rechte, die in der UN-KRK festgelegt sind, lassen sich grob in drei Bereiche aufteilen: Sie umfasst Schutzrechte wie das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor Gewalt, Förderrechte wie das Recht auf Bildung, und Beteiligungsrechte wie das Recht auf Gehör der eigenen Meinung. Im Report Kinderrechte in Deutschland wird im ersten Kapitel gezeigt, wie verbreitet das Wissen über Kinderrechte in Deutschland bei Kindern und Erwachsenen ist. Das zweite Kapitel besteht aus Kennzahlen und Umfragen, die einen allgemeinen Überblick über die Situation der Kinderrechte in Deutschland geben. Die darauf folgenden Kapitel drei bis zehn greifen bestimmte und zentrale Rechte (zum Beispiel das Recht auf Beteiligung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt) auf.
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