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Statistik-Report zur Justiz und Rechtspflege in Deutschland
Als Justiz wird die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen bezeichnet werden, die mit der Rechtsprechung zu tun haben. Dazu zählen z. B. die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Der Begriff Rechtspflege bezeichnet im formellen Sinne sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.
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