Definition Fehlergrenze
Die Fehlergrenze ist die maximale Abweichung der Stichprobenergebnisse von den realen Werten in der Grundgesamtheit (im Englischen „Margin of Error“). Wenn eine Umfrage eine Fehlergrenze von drei Prozent hat, weicht das Ergebnis der Stichprobe maximal um diese Prozentzahl von einem Ergebnis der vollständigen Grundgesamtheit ab. Für viele Umfragen, die als repräsentativ bezeichnet werden, gilt eine Fehlergrenze zwischen drei und fünf Prozent. Enge Umfrageergebnisse geben daher bei diesen Umfragen keine eindeutige Auskunft über das tatsächliche Befinden der Zielgruppe aus. Bei einer Fehlergrenze von drei Prozent kann ein Ergebnis von PRO 48 zu CONTRA 52 Prozent mit gleicher Wahrscheinlichkeit für PRO 51 (+3%) zu CONTRA 49 Prozent (−3%) stehen. Die Fehlergrenze errechnet sich aus der Größe der Stichprobe, dem zugrunde gelegten Konfidenzniveau sowie dem Stichprobenanteil (Anteil der Befragten, welche die betrachtete Ausprägung ausgewählt haben).
Hochrechnungen an Wahlabenden zeigen die Macht der Demoskopie ebenso wie ihre (Fehler-)Grenzen: Bereits um 18 Uhr kann ein Ergebnis auf Basis einer Stichprobenbefragung verkündet werden, das zumeist wenige Zehntelprozent am Endergebnis liegt. Dennoch kommt es im Laufe mancher Wahlabende zu Abweichungen von plus/minus zwei Prozent zwischen erster Prognose und amtlichem Endergebnis. Diese Differenz zeigt die Abweichung des Stichprobenergebnisses (angesprochene Wähler vor den Wahllokalen) vom tatsächlichen Ergebnis der Grundgesamtheit (hier aller aktiven Wähler). Das maximale Ausmaß dieser Abweichung lässt sich mathematisch vorhersagen – mittels der Fehlergrenze.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den einzelnen Definitionen in unserem Statistik-Lexikon um vereinfachte Erläuterungen handelt. Hierbei ist es das Ziel, die einzelnen Begriffe einer möglichst breiten Nutzergruppe näher zu bringen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass einzelne Definitionen wissenschaftlichen Standards nicht zur Gänze entsprechen.
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