Ordnungsgemäße Maßnahmen der Behandlungspflege bei ambulanten Pflegediensten 2013
Die vorliegenden Daten wurden auf der Grundlage der seit dem 01.07.2009 gültigen QPR nach den §§ 114 ff. SGB XI erhoben und beziehen sich auf die Mindestprüfkriterien einschließlich der Transparenzkriterien. Die Daten wurden dem MDS von den MDK und vom PKV-Prüfdienst auf der Grundlage der Statistik-Richtlinien (StRi) nach § 53a SGB XI in anonymisierter Form zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Für die ambulante Pflege liegen für 2013 Daten aus 11.021 Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfungen vor. Dabei wurde bei 61.694 Pflegebedürftigen die Versorgungsqualität überprüft. Im Durchschnitt wurden damit im Jahr 2013 ca. 5–6 Pflegebedürftige pro Pflegedienst in die Prüfung einbezogen.