Minderungen im EU-ETS (EU 30 und Deutschland) bis 2023
Seit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2005 sind die Treibhausgas-Emissionen der erfassten deutschen Anlagen um rund 44 Prozent zurückgegangen, während der Emissionsrückgang europaweit rund 48 Prozent betrug.
Was ist der Europäische Emissionshandel?
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) entstand mit dem Ziel die Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union zu reduzieren und stellt somit das zentrale Klimaschutzinstrument der EU dar. Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 10.000 Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke erfasst. In Summe verursachen diese Anlagen gemeinsam rund 36 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Der EU-ETS folgt dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Der EU-ETS legt eine Obergrenze (Cap) für die Gesamtmenge von Treibhausgasen fest, die von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionszertifikaten an die jeweiligen Anlagen ihres Landes aus (kostenlos und über Auktionen). Ein Zertifikat entspricht der Berechtigung, eine Tonne Kohlendioxid-Äquivalent ausstoßen zu dürfen. Die Emissionszertifikate dürfen zwischen den Unternehmen gehandelt werden oder können über staatliche Versteigerungen käuflich erworben werden (Trade): Unternehmen, die überschüssige Zertifikate besitzen, können diese an Unternehmen verkaufen, die mehr davon benötigen, als sie per Auktion erworben oder vom Staat kostenfrei zugeteilt bekommen haben. Da die Gesamtmenge der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte von Jahr zu Jahr geringer ausfällt, setzt dies Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren oder in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.