KfW-Corona-Kredite - Antragsvolumen 2021
Über die KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen
Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Corona-Krise ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung steht. Am 23. März 2020 ist dieses KfW-Sonderprogramm in Kraft getreten. Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen. Das Hilfsprogramm beinhaltet auch eine deutlich ausgeweitete Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die KfW. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen übernimmt die KfW 90 Prozent des Kreditrisikos, 80 Prozent sind es bei größeren Unternehmen und in der Konsortialfinanzierung (Deckung durch Garantie des Bundes). Vor der Corona-Krise lagen die Haftungsfreistellungen bei maximal 50 Prozent.Am 6. April 2020 wird das Maßnahmenpaket um KfW-Schnellkredite für mittelständische Unternehmen ab 10 Mitarbeitern ergänzt (Start: 15. April). Wichtigste Eckpunkte dieser "Sofortkredite" sind die Beschränkung des Kreditvolumens auf maximal 800.000 Euro, eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW (abgesichert durch eine Garantie des Bundes) sowie eine Bewilligung des Kredits ohne weitere Kreditrisikoprüfung.