Verteilung der riestergeförderten Personen nach realisiertem Zulageanteil 2021
Etwas mehr als die Hälfte der Riester-Sparer:innen erhielt im Beitragsjahr 2021 den vollen Zulageanteil. Fast ein Viertel der Zulageempfänger:innen erhielt im genannten Jahr jedoch weniger als 50 Prozent der maximal möglichen staatlichen Zulagen.
Über die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der von 1998 bis 2002 als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung tätig war und während dieser Amtszeit die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge – zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung - durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hat.
Wie hoch sind die Beiträge und Zulagen bei der Riester-Rente?
Um im Riester-System eine staatliche Förderung zu erhalten, muss zuvor eine Sparleistung erbracht werden. Dieser Sparbeitrag liegt bei mindestens 60 Euro im Jahr. Für die vollen staatlichen Zulagen muss der Gesamtsparbeitrag 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens betragen, maximal sind jedoch nur 2.100 Euro zulässig. Im Jahr 2021 belief sich die Summe der geleisteten Eigenbeiträge der Riester-Sparer:innen hierzulande auf rund neun Milliarden Euro. Erbringt der Riester-Kunde bzw. die Riester-Kundin diese jährliche Mindestsparleistung so erhält er oder sie eine Grundzulage von 175 Euro (pro Beitragsjahr). Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1. Januar 2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Für unter 25-Jährige gibt es eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro (Berufseinsteiger-Bonus). Das zuletzt vom Bundesministerium der Finanzen ausgewiesene Fördervolumen lag bei rund 3,52 Milliarden Euro.