Teilzeitkräfte im öffentlichen Dienst vor allem in den Ländern und Kommunen tätig
Rund ein Viertel der Beamten und Richter im öffentlichen Dienst sind in Teilzeit tätig. Bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst sind es sogar 38,5 Prozent. Allerdings: Je nach Bereich ist der Anteil der Teilzeitkräfte deutlich abweichend. So arbeitet beim Bund ein deutlich geringerer Anteil in Teilzeit als für die Länder oder Kommunen. Der Prozentsatz der Beamten in Teilzeit liegt überall unter dem Anteil der Angestellten in Teilzeit, nur bei der Sozialversicherung liegen beide Gruppen etwa auf gleichem Niveau hinsichtlich der Teilzeitkräfte.