Im Jahr 2022 gehörte Deutschland zu den Top-Agrarsubventionsempfängern in der Europäischen Union. Laut Auswertungen des EU-Budget-Dashboards erhielt die Bundesrepublik rund 6,3 Milliarden Euro Zuschüsse für den landwirtschaftlichen Sektor, der Bund steuerte im entsprechenden Haushaltsjahr etwa zwei Milliarden Euro bei. Wie unsere Grafik zeigt, haben im entsprechenden Jahr nur zwei Länder mehr aus den Töpfen der EU erhalten.
Dabei handelt es sich um Frankreich und Spanien, die 2022 mit rund 9,5 respektive 6,9 Milliarden Euro Finanzhilfen für die heimische Landwirtschaft bedacht wurden. Weiterhin auffällig: Die höchstplatzierten Länder weisen einen Agrarsubventionsanteil an den gesamten finanziellen Beihilfen durch die Europäische Union von knapp fünzig Prozent auf. Frankreich liegt mit 56 Prozent darüber, Deutschland mit 45 Prozent darunter. Andere EU-Länder wie Polen, das ebenfalls rund fünf Milliarden Euro Agrarsubventionen erhalten hat, werden primär in anderen Wirtschaftsbereichen bezuschusst.
Insgesamt wurden in der EU 2022 knapp 243 Milliarden Euro für Subventionen veranschlagt, rund 57 Milliarden Euro entfielen dabei allein auf Agrarsubventionen. Diese Subventionen, die als Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bezeichnet werden und 1962 ursprünglich als Werkzeug zur Preisgarantie eingeführt wurden, setzen sich aus den Pfeilern Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zusammen.
Vom EU-Budget in Höhe von 1,2 Billionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 sollen 387 Milliarden Euro auf die GAP entfallen, der Großteil davon auf Direktzahlungen für alle Landwirt:innen, für ökologische Betriebe und für Nachwuchsbäuer:innen. Laut Recherchen des Portals fragdenstaat.de fallen kleinere Höfe, die für den Strukturwandel in der Landwirtschaft elementar seien, immer wieder durch das Subventionsraster. Ein Großteil der Subventionen, nicht nur in Deutschland, landet bei Großbetrieben, die selbige nicht zwingend nötig hätten.
Das liegt am Verteilungsschlüssel für die EU-Beihilfen, der sich nach der bewirtschafteten Fläche in Hektar richtet. In Deutschland erhielten im Wirtschaftsjahr 2021/2022 beispielsweise juristische Personen im Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft etwa 270.000 Euro pro Betrieb von der Europäischen Union, kleinere Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe zwischen 11.000 und 14.000 Euro pro Unternehmen. Obwohl auch die EU selbst mit der Implementierung durch die Mitgliedsstaaten in Teilen unzufrieden scheint, steht die Struktur und Zusammensetzung der GAP erst 2027 wieder zur Diskussion.