4.565 erledigte Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete zählt das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 - darunter 2.500 Fälle von Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete, 2.043 Verfahren in denen es um Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete ging und 22 Mal wurde wegen vorsätzlicher Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete ermittelt. Der Blick auf die Statista-Grafik zeigt, dass dieser Wert repräsentativ für das Normalniveau der letzten Jahre ist. Dagegen ist die Anzahl der vor Gericht verhandelten Fälle niedrig. So wurden 2020 70 Verfahren gegen Polizeibedienstete an Amtsgerichten verhandelt - auch das ein normaler Wert. Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. Warum Polizisten so selten verurteilt werden hat viele Gründen, wie beispielsweise ein Bericht der Frankfurter Rundschau zeigt.
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