Die Anzahl der Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken in Deutschland, der zentralen Beschwerdestelle für Bankkunden, zeigt eine auffällige Häufung im Jahr 2014, die sich ins Folgejahr fortführt. Wie unsere Infografik zeigt, erreichten 2014 fast 98.000 zulässige Beschwerden die Geschäftsstelle des Ombudsmanns. Das lag an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2014.
Das Gericht entschied zu Ungunsten der Banken, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. Daraufhin machten viele Bankkunden ihre nachträglichen Rückforderungen per Beschwerde beim Ombudsmann geltend. Laut des Verbands deutscher Banken geht üblicherweise etwa die Hälfte der Beschwerden zugunsten der Kunden aus. 2014 allerdings gingen über 94.000 der zulässigen Beschwerden zugunsten der Kunden aus.
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