Entschädigungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus bis 2022
Wiedergutmachung der Länder und globale Verträge
Außerhalb des Bundesentschädigungsgesetzes leisteten die deutschen Bundesländer weitere Wiedergutmachungszahlungen: Die höchsten Summen wurden dabei bis Ende 2022 mit rund 867 Millionen Euro vom Land Berlin geleistet, Nordrhein-Westfalen zahlte rund 511 Millionen Euro.Außerdem vereinbarte die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1959 bis 1964 mit verschiedenen Staaten Verträge (Globalabkommen) zur Wiedergutmachung. Der erste derartige Vertrag wurde im Juli 1959 mit Luxemburg geschlossen, die höchste Wiedergutmachung wurde mit rund 400 Millionen DM an Frankreich gezahlt.
Die Verbrechen des Nationalsozialismus
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden Rechtsstaat und Grundrechte außer Kraft gesetzt. Die jüdische Bevölkerung, Sinti und Roma, Homosexuelle und viele weitere ethnische und politische Gruppen wurden verfolgt, inhaftiert und massenhaft ermordet. 1939 überfiel NS-Deutschland seinen östlichen Nachbarn Polen, kurz danach griff die Sowjetunion vom Osten her Polen an. In der Folge eroberte das Deutsche Reich große Teile Europas was die Situation noch erheblich verschärfte: In den besetzten Gebieten Mittel- und Osteuropas hatten deutsche Truppen besonders gewütet und Vernichtungslager zur systematischen Ermordung der jüdischen Bevölkerung errichtet. Mehr als sechs Millionen jüdische Europäer wurden im Holocaust ermordet. Die Gesamtopferzahl des Zweiten Weltkriegs beträgt mindestens 70 Millionen Menschen.Weitere Informationen zu historischen Themen finden Sie hier.