Wer Informationen von öffentlichen Behörden in Erfahrung bringen möchte, kann sich mittlerweile in vielen Bundesländern auf gesetzliche Grundlagen berufen, sogenannte Informations- und Transparenzgesetze. Dabei haben die norddeutschen Länder die Nase vorn. Das zeigt ein Ranking, das der Verein Mehr Demokratie e.V. und die Open Knowledge Foundation gemeinsam erstellt haben und über das netzpolitik.org berichtet.
Für den Vergleich wurde ein Punktesystem erdacht, welches die Gesetzeslage in Bund und Bundesländern nach verschiedenen Kriterien bewertet. Beispielsweise fließt mit ein, wie leicht der Zugang zu Informationen gemacht wird, wie transparent Institutionen arbeiten, wie Ausnahmen gestaltet sind oder was für Gebühren erhoben werden. Die Kriterien werden gewichtet und ergeben einen zusammengesetzten Wert von 100 Punkten.
Am nächsten kommt dem Hamburg mit 69 Punkten, wie die Grafik von Statista zeigt. Gemeinsam mit Bremen und Rheinland-Pfalz gehört der Stadtstaat zu den Bundesländern, die über eigene Transparenzgesetze verfügen und die Behörden zusätzlich zur eigenständigen Veröffentlichung zentraler Daten verpflichten. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es weiterhin kein Gesetz zum Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen für Bürger. In den übrigen Ländern gibt es Informationsfreiheitsgesetze, nach denen Informationen auf Antrag herausgegen werden müssen.
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