Spitzenpolitiker der Regierungskoalition fordern Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, die zumutbare Arbeit ablehnen.Wie die Statista-Grafik mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigt, betrifft dies nur eine sehr kleine Gruppe der Hilfebedürftigen. So waren im Jahr 2024 nur 0,6 Prozent bzw. rund 23.000 Menschen von Leistungsminderungen betroffen, die aufgrund von Verweigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit gegen sie verhängt worden sind. In den Jahren davor bewegte sich dieser Anteil auf einem ähnlich niedrigen Niveau.
Bundespolitiker von Union und SPD kündigten mehr Härte gegen Arbeitsverweigerer an. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF, die Ausgaben von rund 47 Milliarden Euro pro Jahr für Bürgergeldzahlungen seien zu hoch: "Diese Zahl muss runter." Jeder kenne Menschen, die Geld bekämen, es aber nicht bräuchten, so der CDU-Politiker. Das gelte in besonderer Weise für Schutzsuchende.
Die kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas haben die Pläne der CDU zum Umbau des Bürgergeldes Medienberichten zufolge als populistisch kritisiert. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, hätten mit erheblichen Problemen zu kämpfen und benötigten wirksame Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Das Bürgergeld soll den Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum zusichern. Der aktuelle Regelsatz wurde zu Beginn des Jahres 2024 deutlich erhöht. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun beispielsweise 563 Euro im Monat - 61 Euro mehr als noch im Jahr zuvor.
Hinweis: In Deutschland gab es eine Aussetzung der Sanktionen für Bürgergeld- bzw. früher Hartz-IV-Bezieher - und zwar vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022. In diesem Zeitraum wurden die Sanktionen gegen Leistungsbezieher stark eingeschränkt. Das Moratorium betraf vor allem die sogenannten Pflichtverletzungen, also etwa das Nicht-Erscheinen zu Terminen oder die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Diese Besonderheit hat laut Bundesagentur für Arbeit Auswirkung auf Daten für Berichtmonate ab Juli 2022 und wirkt noch in die Zeit ab Einführung des Bürgergeld-Gesetzes (Januar 2023) hinein. Daher gibt es für die Jahre 2022 und 2023 keine Daten zu Leistungsminderungen aufgrund von Verweigerung von Arbeit.