Wie häufig ausländische Mitbürger Anrecht auf Kindergeld haben
2013 hatten rund 7,6 Millionen Deutsche Anspruch auf Kindergeld, sowie weitere 1,1 Millionen Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Die Zahl der Kindergeld-Berechtigten mit deutschem Pass war demnach etwa 6,67 Mal höher. Das ist der niedrigste Wert seit den frühen Siebzigern. 1973 lag der Wert bei 6,10 – bezog sich jedoch lediglich auf 2,1 Millionen Deutsche und 350.000 Ausländer.
Nach der kurz darauf vollzogenen Kindergeld-Reform stiegen beide Werte an, die Zahl der deutschen Staatsbürger mit Anspruch auf Kindergeld wuchs im Verhältnis jedoch stärker. Als mit der Wiedervereinigung die Bewohner der neuen Bundesländer hinzu stießen sogar auf über das Neunfache der Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer mit Anspruch auf Kindergeld. Seit Mitte der Neunziger ist das Verhältnis jedoch rückläufig und erreichte in den nun veröffentlichten Zahlen für 2013 besagten Wert von 6,67.
Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten im Bezug auf das Kindergeld in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsbürger. Andere ausländische Eltern haben für gewöhnlich ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Nach der kurz darauf vollzogenen Kindergeld-Reform stiegen beide Werte an, die Zahl der deutschen Staatsbürger mit Anspruch auf Kindergeld wuchs im Verhältnis jedoch stärker. Als mit der Wiedervereinigung die Bewohner der neuen Bundesländer hinzu stießen sogar auf über das Neunfache der Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer mit Anspruch auf Kindergeld. Seit Mitte der Neunziger ist das Verhältnis jedoch rückläufig und erreichte in den nun veröffentlichten Zahlen für 2013 besagten Wert von 6,67.
Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten im Bezug auf das Kindergeld in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsbürger. Andere ausländische Eltern haben für gewöhnlich ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.