Der erste Maifeiertag, auch bekannt als Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse, ein gesetzlicher Feiertag, der an die Arbeiterbewegungen des frühen 20. Jahrhunderts erinnert und auf den Kampf für mehr Arbeitnehmerrechte und die Wahrung dieser abzielt.
Die Statista-Grafik gibt einen Überblick über die Lage der Arbeitnehmerrechte weltweit. Grundlage ist dabei eine Analyse des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), in der 148 Länder nach der Rechtslage bei Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und dem Streikrecht bewertet wurden.
So wurden beispielsweise viele Länder in Asien und Afrika in die niedrigste Kategorie für Arbeitnehmerrechte eingestuft. Dort befinden sich auch die Länder, in denen ein allgemeiner Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit festgestellt wurde und jegliche Rechte somit nicht mehr gewährleistet sind. Beispiele hierfür sind etwa Afghanistan oder Somalia.
Verletzungen der Arbeitnehmerrechte gibt es jedoch überall auf der Welt. Der IGB stuft beispielsweise auch die USA als ein Land ein, in dem die Rechte der Arbeiter:innen systematisch verletzt werden. Das “Land der Freiheit” steht damit schlechter da als die direkten Nachbarn Mexiko und Kanada.
Insgesamt zeichnet sich weltweit eher ein erschreckendes Bild ab: 87 Prozent der Länder haben im Jahr 2022 das Streikrecht ihrer Beschäftigten verletzt, gegenüber 63 Prozent im Jahr 2014. Dem Bericht zufolge wurden im vergangenen Jahr in 13 Ländern Gewerkschafter:innen ermordet, wobei Kolumbien das tödlichste Land war.
Europa schützt die Arbeitnehmerrechte hingegen vergleichsweise gut. Alle Länder, die vom IGB in der besten Kategorie eingeordnet wurden, befinden sich hier. Vor allem in den skandinavischen Ländern sind die Arbeitsbedingungen positiv hervorzuheben, aber auch Deutschland ist unter den bestbewerteten Ländern. Nichtsdestotrotz kommt es auch in diesen Staaten zu sporadischen Rechtsverletzungen.