Am 04. Februar 1920 wurde das erste deutsche Betriebsrätegesetz in der Weimarer Republik erlassen. Mit Ausnahme der NS-Zeit gibt es diese Art der Arbeitnehmervertretung in Deutschland seitdem durchgehend. Doch zuletzt nimmt die Verbreitung von Betriebsräten immer weiter ab, viele Betriebe und Arbeitnehmer müssen ohne einen solchen auskommen. Wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), ist die Zahl Beschäftigten mit Betriebsrat sowohl in West- als auch in Ostdeutschland rückläufig. Dies gilt vor allem für Betrieben mit 51 bis 500 Beschäftigten.
Welche Faktoren zu der Entwicklung beitragen, wird von Experten derzeit diskutiert. Laut IAB ist die strukturelle Veränderung der Betriebslandschaft hin zu mehr Dienstleistungsbetrieben alleine keine hinreichende Erklärung für die Entwicklung. Arbeitsmarktexperte Norbert Kluge von der Hans-Böckler-Stiftung forderte heute im ARD-Morgenmagazin eine Novellierung des Betriebsratsgesetzes, um die Rechte von Betriebsräten in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zu stärken.