Datenschutz und Digitalisierung gehen nicht nur bei den Themen Social Media und Internetnutzung Hand in Hand. Auch im immer digitaler werdenden Gesundheitswesen befürchten Kritiker:innen von Angeboten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) eine mangelhafte technische und gesetzliche Implementierung von Datenschutzkonzepten, die aufgrund der Handhabung sensibelster Patient:innendaten besonders robust sein müssen. Aus dieser Perspektive könnte auch der Referentenentwurf zum Medizinforschungsgesetz, den Gesundheitsminister Karl Lauterbach am 1. Dezember vorgestellt hatte, problematisch werden.
Das neue Gesetz, in Verschränkung mit dem dazugehörigen Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, soll bürokratische Hürden bei Forschung und Produktion für Pharmaunternehmen aus dem Weg räumen. Zum Beispiel soll die Koordinierung von Zulassungsverfahren und Anträgen für Studien künftig nur noch über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte laufen. Datenschützer:innen führen unter anderem diese Zentralisierung des Datenabrufs als mögliche Schwachstelle an.
Obwohl die ePA Ende 2024 verpflichtend für alle Versichteren eingeführt werden soll, sofern sie nicht von der Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch machen, ist die Nutzung hierzulande noch relativ überschaubar. Das zeigt eine Auswertung einer Sonderumfrage der Statista Consumer Insights zur Nutzung von digitalen Gesundheitsdiensten in Deutschland. Laut dieser haben lediglich sieben Prozent der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten die ePA genutzt.
Ähnlich spärlich wurde von Online-Sprechstunden Gebrauch gemacht, und auch das weitaus etabliertere E-Rezept wurde nur von 12 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen genutzt. Die Online-Buchung von Arztterminen hingegen ist für einen großen Teil der Teilnehmer:innen zur Normalität geworden. 36 Prozent geben an, im vergangenen Jahr diese Art der Terminbuchung genutzt zu haben.