Definition Gesetz der großen Zahl
Die Häufigkeit mit der ein Zufallsereignis eintritt, nähert sich seiner rechnerischen Wahrscheinlichkeit immer weiter an, je häufiger ein Zufallsexperiment durchgeführt wird. Diese statistische Gesetzmäßigkeit nennt sich „Das Gesetz der großen Zahlen“.
Beispiel: Beim Wurf einer Münze existieren die Zufallsereignisse Kopf oder Zahl. Die Wahrscheinlichkeit für Kopf liegt bei 50 Prozent. Je häufiger die Münze geworfen wird, desto eher tritt bei 50 Prozent aller Würfe tatsächlich das Ereignis Kopf ein. Wenn die Münze beispielsweise 10.000-mal geworfen wird, wird die Abweichung von 50% nur noch im unteren Nachkommastellenbereich liegen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den einzelnen Definitionen in unserem Statistik-Lexikon um vereinfachte Erläuterungen handelt. Hierbei ist es das Ziel, die einzelnen Begriffe einer möglichst breiten Nutzergruppe näher zu bringen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass einzelne Definitionen wissenschaftlichen Standards nicht zur Gänze entsprechen.
- Gleitender Mittelwert
- Gesetz der großen Zahl
- Gestützte und ungestützte Bekanntheit
- Grundgesamtheit