Der gesetzliche Beschluss des sogenannten Berliner Mietendeckel soll in Zukunft die Nettokaltmieten in der Bundeshauptstadt reglementieren. Ausschlaggebender Faktor ist das Fertigstellungsjahr der jeweiligen Wohnung. Demnach darf der Mietpreis einer Berliner Wohnung, die zwischen den Jahren 2003 bis 2013 fertiggestellt wurde, die Grenze einer Nettokaltmiete von 9,80 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Alle Wohnungen, die nach dem Jahr 2013 fertiggestellt wurden, gelten als Neubau und sind vom Gesetz des Mietendeckels ausgenommen.
Über den Mietendeckel
Im Juni des Jahres 2019 hat der Berliner Senat die Einführung landesrechtlicher Regelungen zur Begrenzung der Miethöhen (sog. Mietendeckel) beschlossen. Demnach dürfen die Mieten in der Bundeshauptstadt für fünf Jahre nicht erhöht werden. Das Inkrafttreten des Berliner Mietengesetzes (Mietendeckel) soll im Januar 2020 erfolgen.
Mietendeckel: Jeweilige Mietobergrenzen der Nettokaltmieten nach Fertigstellungsjahr pro Quadratmeter
(Stand: November 2019)
Fertigstellungsjahr
Maximaler Mietpreis pro Quadratmeter
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Nettokaltmiete inklusive aller Zuschläge für Mobilar und Ausstattung. Wohnungen inklusive Sammelheizung und Bad
Hinweise und Anmerkungen
Die Mietentabelle legt fest, wie hoch die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von Alter und Ausstattung einer Wohnung sein darf. Die Obergrenze kann sich bei einer Modernisierung um max. 1 Euro/m² erhöhen (siehe Modernisierung). Ab 2022 darf die Miete jährlich um einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent steigen, sofern sie weiter unter der zulässigen Mietobergrenze liegt.
Für Wohnungen mit moderner Ausstattung erhöht sich der Wert um 1,00 Euro. Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn mindestens drei der folgenden Merkmale vorhanden sind:
- Schwellenlos erreichbarer Aufzug
- Einbauküche
- Hochwertige Sanitärausstattung
- Hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume
- Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a)
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin. (5. November, 2019). Mietendeckel: Jeweilige Mietobergrenzen der Nettokaltmieten nach Fertigstellungsjahr pro Quadratmeter (Stand: November 2019) [Graph]. In Statista. Zugriff am 03. November 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1071053/umfrage/mietobergrenzen-des-mietendeckels-in-berlin/
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin. (2019). Mietendeckel: Jeweilige Mietobergrenzen der Nettokaltmieten nach Fertigstellungsjahr pro Quadratmeter (Stand: November 2019) . Statista. Statista GmbH. Zugriff: 03. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1071053/umfrage/mietobergrenzen-des-mietendeckels-in-berlin/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin. "Mietendeckel: Jeweilige Mietobergrenzen Der Nettokaltmieten Nach Fertigstellungsjahr Pro Quadratmeter (Stand: November 2019) ." Statista, Statista GmbH, 5. Nov. 2019, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1071053/umfrage/mietobergrenzen-des-mietendeckels-in-berlin/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, Mietendeckel: Jeweilige Mietobergrenzen der Nettokaltmieten nach Fertigstellungsjahr pro Quadratmeter (Stand: November 2019) Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1071053/umfrage/mietobergrenzen-des-mietendeckels-in-berlin/ (letzter Besuch 03. November 2024)
Mietendeckel: Jeweilige Mietobergrenzen der Nettokaltmieten nach Fertigstellungsjahr pro Quadratmeter (Stand: November 2019) [Graph], Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, 5. November, 2019. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1071053/umfrage/mietobergrenzen-des-mietendeckels-in-berlin/