Das Recht, vergessen zu werden, in der Praxis
Im Mai legte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Google unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse löschen muss. Das "Recht auf Vergessen" haben seitdem 91.000 EU-Bürger für sich in Anspruch zu nehmen versucht. Allein aus Deutschland gingen beim Suchmaschinenriesen 16.500 Anfragen ein. Gemessen an den Eingaben pro eine Million Einwohner liegen die Niederländer mit 327 Ersuchen auf Platz eins vor Frankreich (266) und Deutschland (204). Nach Angaben von Google wurde ein Drittel der Anfragen abgelehnt. Bei rund der Hälfte wurde dem Ersuchen ohne weiteres nachgekommen. In 15 Prozent der Fälle gab es zunächst Rückfragen des Unternehmens.