Werkverträge sind klar gesetzlich geregelt. Anders als bei einem Arbeitsvertrag schuldet der Werkunternehmer dem Auftraggeber ein erfolgreiches Werk, z.B. ein schlüsselfertiges Haus. 2013 schlossen 690.000 Selbstständige im Haupterwerb Werkverträge ab, das entspricht 1,9 Prozent aller Erwerbstätigen. Für unseren Kunden INSM haben wir wichtige Daten zum Thema Werkverträge in einem XXL-Chart zusammengefasst.
Werkverträge in Zahlen
Werkverträge sind klar gesetzlich geregelt. Anders als bei einem Arbeitsvertrag schuldet der Werkunternehmer dem Auftraggeber ein erfolgreiches Werk, z.B. ein schlüsselfertiges Haus. 2013 schlossen 690.000 Selbstständige im Haupterwerb Werkverträge ab, das entspricht 1,9 Prozent aller Erwerbstätigen. Für unseren Kunden INSM haben wir wichtige Daten zum Thema Werkverträge in einem XXL-Chart zusammengefasst.