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Corona-Krise: Einschätzung bestehenbleibender Maßnahmen in Deutschland 2020
In der zweiten Aprilhälfte 2020 beschlossen Bund und Länder in Deutschland über Lockerungen und Bestehenbleiben verschiedener Maßnahmen, die in Anbetracht der Corona-Krise zuvor eingeführt wurden. Gottesdienstbesuche, Gastronomie und Großveranstaltungen sollten demnach weiterhin verboten bzw. geschlossen bleiben.