Die obige Statistik zeigt die Meinung der Befragten im Hinblick darauf, ob Entscheidungen über den Verbraucherschutz von nationalen oder europäischen Entscheidungsträgern gefällt werden sollten. Im Jahr 2009 meinten 39 Prozent der Befragten in Deutschland, dass Entscheidungen über den Verbraucherschutz von der deutschen Regierung gefällt werden sollten.
Sollten Entscheidungen über den Verbraucherschutz von der deutschen Regierung oder gemeinsam in der EU gefällt werden?
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Europäische Kommission. (2010). Sollten Entscheidungen über den Verbraucherschutz von der deutschen Regierung oder gemeinsam in der EU gefällt werden?. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 16. Januar 2021. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154118/umfrage/bevorzugte-entscheidungstraeger-beim-verbraucherschutz/
Europäische Kommission. "Sollten Entscheidungen über Den Verbraucherschutz Von Der Deutschen Regierung Oder Gemeinsam In Der Eu Gefällt Werden?." Statista, Statista GmbH, 28. Feb. 2010, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154118/umfrage/bevorzugte-entscheidungstraeger-beim-verbraucherschutz/
Europäische Kommission, Sollten Entscheidungen über den Verbraucherschutz von der deutschen Regierung oder gemeinsam in der EU gefällt werden? Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154118/umfrage/bevorzugte-entscheidungstraeger-beim-verbraucherschutz/ (letzter Besuch 16. Januar 2021)