Mindestreserve im Eurosystem bis 2023
Die Mindestreserve ist Teil des geldpolitischen Instrumentariums des Eurosystems. Die dem Eurosystem zugehörigen Geschäftsbanken sind verpflichtet, Mittel in einer bestimmten Höhe als Einlagen auf einem Konto bei ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank zu halten. Diese Einlagen nennt man „Mindestreserve“.
Die Mindestreservepflicht einer Bank wird für jeweils sechs Wochen – die sogenannte Mindestreserveperiode – festgelegt. Vor Beginn der Mindestreserveperiode berechnet sich das Mindestreserve-Soll auf Grundlage der Bilanz der jeweiligen Bank. Dieses Mindestreserve-Soll muss im Durchschnitt innerhalb der Mindestreserveperiode erfüllt werden. Es muss also nicht täglich der Gesamtbetrag auf dem Zentralbankkonto der Geschäftsbank vorhanden sein. Die Höhe der zu haltenden Mindestreserve ergibt sich durch Anwendung des Mindestreservesatzes auf bestimmte Kundeneinlagen der Banken.