
Wahlbeteiligung während Volksabstimmungen im napoleonischen Frankreich 1793-1815
Von der Monarchie zur Republik
In den Jahren von 1789 bis 1799 machte Frankreich enorme politische und gesellschaftliche Veränderungen durch. Die zunehmende Verelendung der einfachen Bevölkerung, gepaart mit dem immer weiter ausschweifendem Lebensstil der herrschenden Klasse, hatte 1789 zur Revolution geführt. Der König wurde entmachtet (und später hingerichtet) und durch eine Nationalversammlung ersetzt. Viele Rechte und Privilegien wurden den Adeligen aberkannt und bürgerliche Grundrechte in einer Verfassung festgehalten.Von 1792 bis 1794 herrschten radikale Kräfte innerhalb von Frankreichs Grenzen. Diese sog. Jakobiner errichteten einen geheimen Polizeiapparat und zahlreiche vermeintliche Feinde der Revolution wurden eingesperrt und hingerichtet. Erst mit der Herrschaft des Direktoriums wurde die Lage etwas stabiler.
Die Republik und Napoleon
Napoleon hatte sich bereits im ersten Koalitionskrieg einen Namen gemacht, etwa bei den Schlachten von Toulon oder den Pyramiden. Als einer der jüngsten hohen Offiziere genoss er in ganz Frankreich einen ausgezeichneten Ruf als Verteidiger der Revolution. Gleichzeitig hielt eine enorme Wirtschaftskrise das Land im Griff, was die Beliebtheit des Direktoriums stark minderte. Napoleon nutze diese Situation zu seinen Gunsten aus und ergriff in einem Staatsstreich die Macht. Er ließ sich durch eine Volksabstimmung zum Konsul ernennen und diesen Titel in einer neuen Verfassung verankern. Diese Volksabstimmung war jedoch geprägt von massiven Betrug und durchsetzt von weiteren Unregelmäßigkeiten. Am 02. Dezember 1804 krönte sich Napoleon selbst zum Kaiser und beendete damit die Revolution offiziell.Napoleon hatte jedoch mit seinem Code Civil viele Errungenschaften der französischen Revolution in Gesetzesform gebannt, was seine andauernde Beliebtheit bei den einfachen Bürgern Europas untermauerte. Unter Napoleons Herrschaft wurden viele dieser Rechte auch in anderen Staaten durchgesetzt, etwa im Rheinbund.
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