Im Jahr 2021² besaßen in Italien rund 22.785 Drittstaatsangehörige kein Aufenthaltsrecht und wurden zur Ausreise aufgefordert.
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind.
Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von Italien zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2021.
Italien: Anzahl* der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2021
Merkmal
Anzahl der Personen
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* Die europäische Statistikbehörde Eurostat rundet die Antragszahlen der nationalen Behörden aus Gründen des Datenschutzes in Fünferschritten auf bzw. ab.
Drittstaatsangehörige, die aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung kein Aufenthaltsrecht in einem EU-Mitgliedsland besitzen, bekommen mitgeteilt, dass sie das Aufenthaltsland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen müssen.
Die statistischen Kriterien wurden in der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Juli 2007 für die EU-Mitgliedsstaaten festgelegt.
² Wert von 2020; laut Quelle liegt derzeit kein aktuellerer Wert vor.
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Eurostat. (10. Mai, 2022). Italien: Anzahl* der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2021 [Graph]. In Statista. Zugriff am 09. August 2022, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691289/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-italien/
Eurostat. "Italien: Anzahl* der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2021." Chart. 10. Mai, 2022. Statista. Zugegriffen am 09. August 2022. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691289/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-italien/
Eurostat. (2022). Italien: Anzahl* der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2021. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 09. August 2022. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691289/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-italien/
Eurostat. "Italien: Anzahl* Der Zur Ausreise Aufgeforderten Nicht-eu-ausländer (Drittstaatsangehörige) Von 2008 Bis 2021." Statista, Statista GmbH, 10. Mai 2022, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691289/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-italien/
Eurostat, Italien: Anzahl* der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2021 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691289/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-italien/ (letzter Besuch 09. August 2022)