Anzahl zur Ausreise aufgeforderter Drittstaatsangehörige in Großbritannien bis 2019
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von Großbritannien zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2019.