
Erfasste Fälle von Mord in Bayern bis 2022
Als Mord werden Tötungen eingestuft, wenn beim Täter niedrige Beweggründe wie Mordlust vorliegen und die Tat besonders heimtückisch und grausam begangen wurde. Um Totschlag handelt es sich, wenn die Handlung im Affekt erfolgt und keine niederen Beweggründe beim Täter festgestellt werden können. Bei der Tötung auf Verlangen handelt der Täter auf den eindringlichen Wunsch des Opfers hin.