Importwert von Fisch- und Fischereierzeugnissen in Deutschland bis 2023
Verglichen mit der frühesten hier dargestellten Aufzeichnung aus dem Jahr 2010 ist dies ein gesamtheitlicher Anstieg um rund 1,7 Milliarden Euro. Der Werteverlauf von 2010 bis 2023 zeigt jedoch dass dieser Anstieg nicht kontinuierlich geschah.
Der Wert der Einfuhren bezieht sich laut Quelle grundsätzlich auf den Statistischen Wert (Grenzübergangswert). Der Statistische Wert ergibt sich in der Regel aus dem in Rechnung gestellten Entgelt für eine Ware, wobei eine Kostenabgrenzung frei deutsche Grenze vorzunehmen ist. Zölle, Steuern oder andere Abgaben sind nicht im Statistischen Wert enthalten. Bei Einfuhren nach Veredelung gilt als Wert der Ware der Warenwert vor Veredelung zuzüglich der Veredelungskosten und sonstiger Kosten frei Grenze. Handelt es sich um Warenverkehre, die unentgeltlich oder im Rahmen eines meldepflichtigen Miet- oder Leasinggeschäfts getätigt werden, so gilt als Wert der Marktpreis der Ware, der im Falle eines Kaufs / Verkaufs vermutlich erzielt worden wäre. Entsprechendes gilt auch für Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen, bei denen interne Verrechnungspreise angesetzt wurden.
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