Gefährlichste Berufe nach der Erwerbsunfähigkeitsrente
Erwerbsunfähig ist eine Person, die infolge einer Krankheit oder anderer Gebrechen oder aufgrund einer Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte irgendeine Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben oder Erwerbstätigkeit zwar in gewisser Regelmäßigkeit ausüben, aber aus ihr nur geringfügiges Einkommen erzielen konnte (siehe § 44 SGB VI – alt). Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 2001 durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst.