Bestand an Leiharbeitern in Deutschland nach Geschlecht bis 2021
Ein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmende (Leiharbeitnehmende) von einem Arbeitgebenden (Verleihenden) einem Dritten (Entleihenden) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebenden übernimmt in diesem Fall der Verleihende. Leiharbeit wird auch als Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) bezeichnet.