Rentenbezüge 2000/2010 - Struktur in ausgewählten Ländern weltweit
Die Rentensysteme der einzelnen Länder weisen einige Unterschiede zueinander auf. So gibt es in der Schweiz und den Niederlanden beispielsweise eine umlagefinanzierte gesetzliche Rente als Basissicherung und eine kapitalgedeckten Zusatzsicherung auf Betriebsebene. Beide Systeme sind verpflichtend. In Deutschland ist nur die staatliche, ebenfalls umlagefinanzierte, Altersvorsorge gesetzlich vorgeschrieben. Die betriebliche Altersversorgung wird zwar seit 2002 staatlich gefördert, ist aber weiterhin freiwillig.
In der Schweiz belief sich der Anteil der staatlichen Rentenzahlungen an den gesamten Rentenbezügen im Jahr 2010 auf 43,3 Prozent. Im Jahr 2000 lag der Anteil der gesetzlichen Rente bei 50,8 Prozent.