Erkrankungsfälle mit Coronavirus (COVID-19) in Berlin nach Bezirken 2021
Aktuelle Situation in Deutschland
Nachdem die Anzahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen in Deutschland Anfang Dezember 2020 trotz des beschlossenen „Lockdown light“ wieder stärker anstieg, wurden am 16. Dezember 2020 verschärfte Regeln eingeführt, die teils bis heute gelten. Mit diesen konnte die Fallzahl von zeitweise über 30.000 vor Weihnachten bis auf teils unter 5.000 Anfang Februar 2021 gesenkt werden. Anschließend stiegen die Fallzahlen jedoch wieder.Grund zur Sorge besteht nun vermehrt durch die Verbreitung der wesentlich ansteckenderen Virusmutationen, durch die die Infektionszahlen momentan wieder steigen. Aktuell überwacht das Robert Koch-Institut die drei Mutationsarten B.1.1.7 aus Großbritannien, B.1.351 aus Südafrika und P.1. aus Brasilien, wobei die Mutation B.1.1.7, die in Deutschland aktuell am meisten verbreitete Mutationsvariante ist.
Die 7-Tage Inzidenzen sowie die steigenden Falzahlen weisen auf die Anfangsphase einer „dritten Welle“ hin. Die meisten Regionen und Bundesländer in Deutschland sind weiterhin oder bereits wieder Risikogebiete mit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen in den vergangen sieben Tagen.
Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens am 22. März im Überblick
Die bisherigen Maßnahmen werden bis zum 18. April 2021 verlängert.Inzidenzabhängige Öffnungsschritte sind nur möglich, wenn in der betreffenden Region die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt und stabil ist oder sinkt. Liegt sie an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, soll die Notbremse gezogen werden, d.h. eine Rückkehr zu härteren Maßnahmen.
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gelten ab sofort weitere Regeln: 1. Die Pflicht, in privaten PKW medizinische Masken zu tragen, wenn nicht alle Mitfahrenden dem gleichen Hausstand angehören. 2. Schnelltests in Bereichen, in denen Maskenpflicht und Abstandsregeln schwer eingehalten werden können. 3. Ausgangsbeschränkungen. 4. Verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Die Ostertage sollen genutzt werden, um die dritte Welle zu brechen. Deshalb gelten in diesem Jahr zusätzlich zu den Feiertagen der 1. und der 3. April als Ruhetage. Vom 1. bis zum 5. April sind Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten, privat dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitzählen und Paare als ein Haushalt gelten. Die Außengastronomie wird während der fünf Tage überall geschlossen, der Lebensmitteleinzelhandel darf nur am Samstag öffnen. Religiöse Versammlungen sollen nur virtuell stattfinden.
Beschäftigte in Schulen und Kitas werden, wenn möglich, bald zwei Mal die Woche getestet. Arbeitgeber*innen sollen weiterhin die Arbeit im Homeoffice ermöglichen bzw. in Präsenz Beschäftigten regelmäßig (möglichst zwei Mal pro Woche) Testangebote machen. Für die Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, soll es ergänzende Finanzhilfen geben.
Auf nicht notwendige Reisen ins In- und Ausland soll verzichtet werden. Für Reiserückkehrer*innen aus dem Ausland gilt weiterhin die Quarantänepflicht von 10 bzw. 14 Tagen, wenn sie aus Virusvariantengebieten kommen. Außerdem soll bei Flügen nach Deutschland ein Test vor dem Abflug zur Bedingung für die Einreise werden.