Kraftfahrtunfallversicherung in Deutschland - Schadenquote bis 2021
Im Jahr 2021 wurde in der Kraftfahrtunfallversicherung eine Schadenquote von etwa 28,7 Prozent verzeichnet.
Die Kraftfahrtunfallversicherung - auch Insassenunfallversicherung genannt - tritt dann in Kraft, wenn eine unfallbedingte Verletzung bei Personen während des Lenkens, beim Be- oder Entladen eines Kraftfahrzeuges, beim Aus- oder Einsteigen oder auch durch das Abstellen eine Fahrzeuges stattgefunden hat. In diesen Fällen werden die Schäden in aller Regel nämlich weder von der Voll- oder Teilkaskoversicherung noch der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.