Bundestagsabgeordnete mit Nebeneinkünften nach Parteien bis 2021
In der 19. Legislaturperiode haben bis zum 01. Juni 2021 insgesamt 261 der 740 Abgeordneten des Deutschen Bundestages meldepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten bezogen. Dies entspricht einem Anteil von rund 35 Prozent. Nach Fraktionen lag der entsprechende Anteil unter FDP-Abgeordneten am höchsten. Rund 62 Prozent der Bundestagsmitglieder der FDP haben zwischen Oktober 2017 und Juni 2021 veröffentlichungspflichtige Angaben über Nebeneinkünfte gemeldet. Künftig müssen Nebeneinkünfte von Abgeordneten des Deutschen Bundestages ab 1.000 Euro monatlich als Betrag und nicht mehr wie zuvor in Gehaltsstufen gemeldet werden. Siehe zum Thema auch eine Umfrage unter ÖkonomInnen zum