Schwangerschaftsabbrüche in Baden-Württemberg bis 2019
Die Zahl der Abtreibungen war über lange Zeit rückläufig. Im Jahr 1996 wurden über 14.400 Abtreibungen durchgeführt, im Jahr 2018 waren es rund 36 Prozent Eingriffe weniger. Auch bundesweit ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stark zurückgegangen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Bundesrepublik nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig und bleibt nur unter Einhaltung der sogenannten Beratungsregeln straffrei.