Beamtenstatus – Die Besonderheit im öffentlichen Dienst
Die personelle Besonderheit des öffentlichen Diensts ist die Unterscheidung zwischen dem Personal im „klassisch privatrechtlichen“ Angestelltenverhältnis und dem Beamtenstatus. Von den rund 4,9 Millionen Beschäftigten haben etwa 1,9 Millionen Personen den Beamtenstatus (inklusive Soldat:innen und Richter:innen). Zwischen beiden Angestelltenverhältnissen bestehen rechtliche Unterschiede, mit einigen Besonderheiten des Beamtenstatus: So fallen angestellte Personen nach ihrer Verbeamtung aus den staatlichen Versicherungen wie Renten-, Arbeitslosen und gesetzlicher Krankenversicherung raus. Beamte müssen sich entsprechend privat krankenversichern und erhalten im Altersruhestand keine Rente, sondern beziehen eine Pension. Die Ausgaben des deutschen Staates für Pensionen beliefen sich zuletzt auf über 77 Milliarden Euro. Zudem müssen Beamte einen Diensteid ablegen und verpflichten sich als Repräsentant:innen des Staates dem Wohlverhalten, auch das Bürgerrecht des Streikens ist für Beamte aufgehoben. Dennoch sind viele Beamte Mitglied in Gewerkschaften: In der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind rund 179.000 Mitglieder verbeamtet.Ein weiterer Unterschied ist die Bezahlung: Während angestellte Personen des öffentlichen Dienstes Gehalt beziehen, erhalten Beamte einen Sold. Die meisten Beamten befinden sich in der Besoldungsstufe A13 (vor allem durch das Lehrpersonal), die monatliche Summe unterscheidet sich jedoch von Gebietskörperschaft und Bundesland. Bei den Personen im Angestelltenverhältnis beziehen die meisten Angestellten des öffentlichen Dienstes ihr Gehalt in der Gehaltsstufe E 9. Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von Vollzeit-Beschäftigten im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ beträgt rund 51.900 Euro.