Strafgefangene in Sicherungsverwahrung in Deutschland bis 2023
Die Sicherungsverwahrung gehört zu den sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung und wird neben der Strafe angeordnet. Im Falle einer angeordneten Sicherungsverwahrung verbleibt die verurteilte Person auch nach dem Verbüßen der verhängten Freiheitsstrafe in staatlicher Verwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verurteilte Person weiterhin eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt.