Anzahl der Ausländer in Belgien mit oder ohne EU-Staatsangehörigkeit bis 2019
Die Staatsangehörigkeit ist die besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Staat, die durch Geburt oder durch Einbürgerung (je nach den nationalen Rechtsvorschriften durch Erklärung, Wahl, Eheschließung oder auf anderen Wegen) erworben wird. Ausländische Staatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigen des Landes sind, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Staatenlose und Personen mit unbekanntem Status sind in dieser Statistik nicht berücksichtigt. EU-Ausländer sind Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Nicht-EU-Ausländer sind Staatsangehörige eines Staates, der nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist.