Beitrag der Einkommensteuerpflichtigen zum gesamten Steueraufkommen nach Gruppen 2018
Der Einkommensteuer (ESt) unterliegen natürliche Personen mit ihrem zu versteuernden Einkommen. Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfolgt auf Basis des steuerlichen Einkommens, das ein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis erhält oder ein Selbstständiger verdient. Vom steuerlichen Einkommen bzw. den positiven Einkünften werden Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen usw. abgezogen.