Polizeilich erfasste Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen in Deutschland 2022
Abgebildet werden die polizeilich erfassten Fälle einer Straftat gemäß § 212 (Totschlag), § 213 (Minder schwerer Fall des Totschlags) und § 216 (Tötung auf Verlangen) StGB.
In der Excel-Download-Datei zu dieser Statistik finden Sie alle Jahresangaben ab dem Jahr 1987.