Mordopfer im Zusammenhang mit Raubdelikten in Deutschland bis 2021
Abgebildet werden die Opfer eines Mordes gemäß § 211 StGB. Demnach ist der Tatbestand des Mordes erfüllt, wenn aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, ein Mensch getötet wird.