Steuerpflichtige natürliche Personen in der Schweiz nach Vermögensstufen 2019
Die Angaben beziehen sich auf das Reinvermögen (Aktiven abzüglich Passiven, vor Berücksichtigung der Sozialabzüge). Bestimmte Vermögensteile (anwartschaftliche Ansprüche aus der Altersvorsorge, Hausrat, rückkauffähige Lebensversicherungen) gehören nicht oder nur teilweise zum steuerbaren Vermögen. Grundstücke und Immobilien wurden mit den kantonalen Steuerwerten und nicht mit den Verkehrswerten erfasst.