Steuerpflichtige jur. Personen bei der direkten Bundessteuer in der Schweiz bis 2015
Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer ist eine vom Bund auf das Einkommen von natürlichen Personen und auf den Gewinn von juristischen Personen erhobene Steuer. Sie wurde bei einer Volksabstimmung am 11. Mai 1958 in der Verfassung verankert und ist seitdem in Artikel 128 der Bundesverfassung geregelt. Das Recht des Bundes auf die Erhebung der direkten Bundessteuer besteht immer nur zeitlich begrenzt, wird jedoch normalerweise regelmäßig erneuert. Diese zeitliche Begrenzung ist auf die föderalistische Struktur der Schweiz und ihres Steuersystems zurückzuführen.Juristische Personen
Unter juristische Personen fallen vor allem Aktiengesellschaften und GmbHs, aber auch Genossenschaften sowie Vereine, Stiftungen und Anlagefonds. Die von ihnen gezahlten direkten Bundessteuern machen rund die Hälfte der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer aus. Die andere Hälfte entstammt der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen.Weitere Statistiken zu Steuern in der Schweiz stehen auf der entsprechenden Themenseite auf unserer Plattform zur Verfügung.