Reinvermögen in der Schweiz nach Kantonen 2019
Die Angaben beziehen sich auf das Reinvermögen (Aktiven abzüglich Passiven, vor Berücksichtigung der Sozialabzüge) der steuerpflichtigen natürlichen Personen. Bestimmte Vermögensteile (anwartschaftliche Ansprüche aus der Altersvorsorge, Hausrat, rückkauffähige Lebensversicherungen) gehören nicht oder nur teilweise zum steuerbaren Vermögen. Grundstücke und Immobilien wurden mit den kantonalen Steuerwerten und nicht mit den Verkehrswerten erfasst.