Armutsquoten in der Schweiz bis 2020
Die Armutsquote basiert auf einer "absoluten" Grenze: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Die verwendete Armutsgrenze leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren im Haushalt für weitere Auslagen.
Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer "relativen" Grenze: Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen, das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau in dem betreffenden Land liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Ob eine Person als armutsgefährdet gilt, hängt nicht allein von ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab (resp. derjenigen ihres Haushalts), sondern auch vom landesspezifischen Wohlstandsniveau. Die Europäische Union setzt die Armutsgefährdungsgrenze bei 60 Prozent des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an.
Die Quote der materiellen Entbehrung wird beschrieben als finanziell bedingter Mangel in mindestens drei von neun europaweit koordinierten Kategorien: in der Lage sein, innerhalb eines Monats unerwartete Ausgaben in der Höhe von 2.500 Franken zu tätigen; in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zu Hause zu finanzieren; keine Zahlungsrückstände zu haben; in der Lage sein, jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) einzunehmen; in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen; Zugang zu einer Waschmaschine haben; im Besitz eines Farbfernsehers, eines Telefons und eines Autos sein.