Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbest. 2021
Betrachtet werden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i 184j StGB.
Laut Quelle hat stets die engste Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem Vorrang.