Pensionskassen
Die Pensionskasse ist eine eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung und kann als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) bestehen. In ihrer Funktionsweise entspricht sie größtenteils einem Lebensversicherungsunternehmen, weshalb sie auch der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Beiträge für die Finanzierung der Versorgungsleistung werden entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder von beiden (Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung) finanziert.In Deutschland gibt es derzeit etwa 132 Pensionskassen mit einem Bestandsvolumen von etwa 9,88 Millionen Verträgen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 war der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. mit Sitz in Berlin die nach der Bilanzsumme wie auch nach dem Vermögen ihrer Kapitalanlagen größte Pensionskasse in Deutschland. Nach der Anzahl der versicherten Personen war die Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Baugewerbes die größte Versorgungseinrichtung.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ebenfalls ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2002 in Deutschland eingeführt. Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungsträger in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), die auf ihre im Wege der Kapitaldeckung durch Beiträge finanzierten Leistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Leistungen werden als lebenslange Renten oder in Form eines Auszahlungsplans mit Restverrentung erbracht. Mit einem Marktanteil von etwa 32,4 Prozent ist der Metzler Pensionsfonds derzeit einer der größten Versorgungsträger seiner Art in Deutschland. Nach der Anzahl der Versorgungsberechtigten nimmt der Pensionsfonds der DEVK hierzulande einen Spitzenplatz ein. Etwa 35 Pensionsfonds stehen aktuell unter bundesdeutscher Aufsicht. Diese konnten im Geschäftsjahr 2021 Brutto-Beiträge in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro verbuchen.Pensionsfonds genießen bei der Kapitalanlage größere Freiheiten als Pensionskassen, da es für sie keine quantitativen Kapitalanlagevorschriften gibt. So dürfen Pensionsfonds ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Eine kontinuierliche und sichere Rendite steht dabei im Vordergrund.